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   RG, 03.03.1902 - Rep. IV. 385/01   

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https://dejure.org/1902,298
RG, 03.03.1902 - Rep. IV. 385/01 (https://dejure.org/1902,298)
RG, Entscheidung vom 03.03.1902 - Rep. IV. 385/01 (https://dejure.org/1902,298)
RG, Entscheidung vom 03. März 1902 - Rep. IV. 385/01 (https://dejure.org/1902,298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann ein Pflichtteilsberechtigter, der erst, nachdem der Erblasser die letztwillige Verfügung errichtet hatte, pflichtteilsberechtigt geworden ist, die letztwillige Verfügung anfechten, wenn ihm in dieser ohne Rücksicht auf die seinem Pflichtteilsrechte zu Grunde ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Testamentsanfechtung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 50, 238
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Stuttgart, 27.07.2021 - 8 W 64/21

    Testamentsanfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten und/oder

    Die insbesondere in der Rechtsprechung ganz überwiegend vertretene Auffassung bejaht ein Übergehen nur dann, wenn der Pflichtteilsberechtigte weder enterbt noch als Erbe eingesetzt oder mit einem Vermächtnis bedacht ist (RGZ 50, 238, 239; OLG Celle, Beschluss vom 10.09.1968 - 10 Wx 6/68 = NJW 1969, 101; BayObLG, Beschluss vom 21.12.1993 - 1Z BR 49/93 = NJW-RR 1994, 590; OLG Karlsruhe, Urteil vom 5.8.1994 - 15 U 38/94 = ZEV 1995, 454; Otte in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2019, § 2079 Rdnr. 8; Harke in BeckOGK Stand 1.4.2021, BGB § 2079 Rn. 11).
  • BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93

    "Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB

    Die insbesondere in der Rechtsprechung ganz überwiegend vertretene Auffassung bejaht ein Übergehen nur dann, wenn der Pflichtteilsberechtigte weder enterbt noch als Erbe eingesetzt oder mit einem Vermächtnis bedacht ist (RGZ 50, 238, 239 und 148, 218, 223; OLG Celle, NJW 1969, 101; ebenso Staudinger/Otte, Rdn.3 und BGB -RGRK/Johannsen, 12. Aufl., Rdn. 10, jeweils zu § 2079; von Lübtow, Erbrecht I, S. 324).
  • BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Obgleich es sich bei § 2079 BGB um einen Sonderfall der Anfechtung wegen Irrtums handelt (RGZ 143, 350/352; BGH FamRZ 1960, 28/29; BayObLGZ 1971, 147/151), hindert dies nicht, die Anfechtung auch auf § 2078 BGB zu stützen (RGZ 50, 238/240; BayObLGZ a.a.O. m. Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 05.08.1994 - 15 U 38/94

    Bestimmung der Erbfolge bestimmt nach einem gemeinschaftlichen

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  • BayObLG, 26.02.1992 - BReg. 1 Z 50/91
    Ob diese Zuwendungen im Verhältnis zum Gesamtnachlass so unbedeutend sind, dass der Beteiligte zu 1 als übergangen anzusehen wäre (vgl. RGZ 50, 238, 239 f. und 148, 218, 223; RG, JW 1925, 2526, 2527; BayObLG, Beschlüsse vom 13.2.1975 - BReg. 1 Z 77/74 -, S. 11 und vom 24.7.1975 - BReg. 1 Z 43/75 -, S. 8,; Staudinger/Otte, BGB , 12. Aufl., Rdn. 3 m.w.N., Palandt/Edenhofer, Rdn. 3, jeweils zu § 2079 BGB ), brauchte das Landgericht jedoch nicht zu untersuchen.
  • BayObLG, 26.02.1992 - 1 BReg Z 50/91

    Anforderungen an die Auslegung eines Testaments; Voraussetzungen für den

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